Aktivferien AG - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AVRB gelten für alle von Aktivferien AG organisierten und durchgeführten Reisen und regeln zusammen mit dem individuell abgeschlossenen Reiseveranstaltervertrag sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Aktivferien AG. Erfüllungsort unserer Dienstleistungen ist an unserem Sitz in Seuzach / Schweiz.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Aktivferien AG kommt durch Ihre Anfrage / Anmeldung (Offerte) und unsere schriftliche Reisebestätigung (Annahme) zustande. Bitte prüfen Sie diese Bestätigung nach Erhalt und geben uns unverzüglich Bescheid, falls sie zu beanstanden sein sollte. Nach Vertragsschluss gelten unsere Annullationsbestimmungen (Art. 5).

Mit Ihrer Anfrage / Anmeldung bestätigen Sie, die vorliegenden AVRB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.

Für den Fall, dass Sie bei uns Reiseleistungen für mehrere Personen anfragen und anmelden, kommen die betreffenden Verträge mit unserer Reisebestätigung an Sie zugleich je mit allen diesen Personen und Aktivferien AG zustande. Sie haften uns persönlich solidarisch für die Erfüllung der Vertragspflichten durch diese von Ihnen angemeldeten Personen.

3. Reiseversicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenund Reiseabbruch-Versicherung mit Einschluss von Epidemien und Pandemien. Diese bezahlt die Kosten einer Annullierung der Reise oder einer vorzeitigen Rückreise im Rahmen der Deckung gemäss Versicherungspolice. Für die aus dem Vertrag mit Aktivreisen AG begründeten Kosten (wie Storno, Umbuchungen, Rückreise usw.) bleiben Sie grundsätzlich haftbar und können dafür auf Ihre Versicherung Rückgriff nehmen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Je nach Ihrem Ort erhalten Sie unseren Katalog und die Reisepreise in CHF (Wohnsitz in der Schweiz) oder in EURO (Wohnsitz im EU-Raum). Diese Preise gelten für Sie.

4.2 Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Reiseprospekt und dem Vertrag. Aktivferien AG behält sich ausdrücklich vor, die im Prospekt aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern:
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern usw. erhöht oder neu eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern.
Aktivferien AG ist berechtigt, solchermassen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, steht Ihnen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

4.3 Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung sind folgende Anzahlungen zu leisten:
- Fr. 100.– / EUR 100.– Ferien in Europa;
- Fr. 600.– / EUR 600.– Trekkingferien in Übersee.
b) Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist dem Bankkonto von Aktivferien AG gutgeschrieben wird.
Eine nicht erfolgte Zahlung der Reise entbindet Sie jedoch nicht automatisch von der Buchung und gilt nicht als Annullation. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht zum entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag vor. In diesem Fall verlieren Sie Ihre geleistete Anzahlung und schulden uns den nicht mehr rückgängig machbaren (erfolgten) Aufwand für Ihre Buchung.

5. Annulierung

5.1 Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels eingeschriebenen Briefs an Aktivferien AG zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurückzuerstatten.

5.2 Bei einer Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 50.– / EUR 50.– bei Ferien in Europa, Fr. 100.–/ EUR 100.– bei Ferien in Übersee erhoben. Bei kurzfristigen Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
a) Ferien in Europa
- Annullierung 45 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- Annullierung 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- Annullierung 19 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
- Annullierung 9 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
b) Trekkingferien in Übersee
– Annullierung 120 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
– Annullierung 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
– Annullierung 44 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
– Annullierung 14 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
c) Ecuador & Galapagos, Inka­Trekking, Naturreise Peru, Naturreise Tanzania, Studienreise Tanzania, Patagonien.
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie b)
- Annullierung 59 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Massgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihres Annullierungsschreibens bei Aktivferien AG.

5.3 Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.

5.4 Wenn Sie eine Reise annullieren, können Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Abreisedatum eine Ersatzperson benennen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in Ihren Vertrag ist ausgeschlossen, wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen kann.
c) kostenpflichtige Tickets bereits ausgestellt sind, bzw. nicht ersetzt werden können.
Aktivferien AG teilt Ihnen innert angemessener Frist mit, ob die von Ihnen benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert Aktivferien AG die von Ihnen benannte Ersatzperson und tritt diese in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden Mehrkosten.

5.5 Annullierung von Privatreisen und Gruppenreisen mit individuellem Flug.
Es gelten die Bedingungen wie für Gruppenreisen (Artikel 5).
Ausnahme: Um den Reisepreis zu garantieren, müssen Tickets für Privatreisen/individuelle Flüge teilweise frühzeitig ausgestellt werden. Diese Tickets sind ab Ausstellungsdatum kostenpflichtig und können nicht rückerstattet/nicht umgebucht werden. Sie werden von Aktivferien AG informiert, wenn das bei Ihrer Reise der Fall ist.

6. Vertragsänderung

6.1 Aktivferien AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern. Aktivferien AG teilt Ihnen allfällige Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels eingeschriebenen Brief an Aktivferien AG zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt gilt. Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben Sie Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen gleichwertigen oder höherwertigen Reise;
b) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes;
c) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von Ihnen bereits bezahlten Beträge.

6.2 Falls Sie nach Vertragsabschluss Programmänderungen vornehmen oder die Reise umbuchen möchten, versuchen wir dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu für Sie und müssen Ihnen ggf diese Umbuchungskosten in Rechnung stellen

6.3 Sie können z.B. den Flug oder andere Einzelleistungen aus dem Arrangement selber buchen. Bei Programmänderungen seitens Aktivferien AG sind Sie jedoch selber verantwortlich für die Umbuchung Ihres Fluges oder Einzelleistungen. Aktivferien AG kann keine Umbuchungsgebühren übernehmen. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

7. Absage der Reise durch Aktivferien AG

7.1 Neben Annullation der Reise durch Sie selbst (Artikel 5) und Programmänderungen (Artikel 6) kann es sein, dass Aktivferien AG eine Reise aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund absagen muss, so namentlich in den folgenden Fällen:

7.2 Wird bei den Gruppenreisen mit Schweizer Reiseleitung bis spätestens 3 Wochen vor der Reise die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht, behält sich Aktivferien AG vor, die Reise zum gleichen Preis mit örtlichen Reiseleitern zu begleiten oder die Reise abzusagen. Bei Absage der Reise werden geleistete Zahlungen schnellstmöglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

7.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, behördliche Mindestteilnehmerzahl, Streiks usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann Aktivferien AG die Reise jederzeit absagen. Bei Absage der vereinbarten Reise durch Aktivferien aufgrund solcher Situationen haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises, dies nach Abzug des Aufwands von Aktivferien AG selbst sowie der Kosten, die wir nicht rückerstattbar bereits an Dritte (wie Fluggesellschaften und Leistungsträger) für Sie entrichtet haben. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in allen Fällen ausgeschlossen.

8. Unterbruch und vorzeitige Beendigung der Reise

Müssen Sie die Reise unterwegs unterbrechen oder brechen Sie die Reise vorzeitig ganz ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z.B. Transfers, Hotels, Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die Rückreisekosten- Versicherung gedeckt sind. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 3 hiervor. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

9. Beanstandungen von Reisemängeln

9.1 Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, beim Reiseleiter anzubringen. Dieser wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Aktivferien AG geltend machen, haben Sie Ihre Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben Aktivferien AG mitzuteilen. Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Mängelrügefristen hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und Schadenersatz zur Folge.

9.2 Vorbehalten bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Regeln betreffend den Flugreiseverkehr und das Fluggepäck. Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung sind unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig. Aktivferien AG lehnt jede Haftung für Fluggepäck ab.

10. Haftung für Reisemängel

10.1 Aktivferien AG sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, sofern und soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.

10.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet Aktivferien AG in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.

10.3 Jegliche Haftung von Aktivferien AG ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Aktivferien AG, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

10.4 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet Aktivferien AG im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Aktivferien AG auf maximal den zweifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehene tiefere Haftungslimiten.

10.5 Für ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms während der Reise gebuchte örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge bei dritten Veranstaltern übernimmt Aktivferien AG in keinem Falle eine Haftung.

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Die im Reiseprospekt enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität bekanntzugeben, damit sie Aktivferien AG über die entsprechenden für sie geltenden Vorschriften orientieren kann

11.2 Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich.

12. Datenschutz

Wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden Daten (wie Vorund Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Dabei unterstehen wir dem schweizerischen Datenschutzrecht und sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren. Soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, leiten wir Ihre Daten an die Leistungserbringer weiter. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Mit Ihrer Anmeldung / Ihrem Auftrag an uns erklären Sie sich damit einverstanden.

Auf unseren Reisen werden Fotos gemacht, auf denen zum Teil unsere Gäste erkennbar sind. Diese Bilder können später für den Katalog oder andere Marketingzwecke verwendet werden. Wenn Sie dies nicht möchten, müssen Sie uns dies unbedingt vor der Reise schriftlich mitteilen.

13. Konfliktmanagement

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche rechtlich zulässigen Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Diese Regelung gilt sinngemäss auch für Gesetzes- und Vertragslücken.
Auf das zwischen Ihnen und Aktivferien AG bestehende Rechtsverhältnis ist im Übrigen schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Seuzach zuständig. Vorbehalten bleiben vertraglich nicht abänderbare andere Gesetzesbestimmungen oder internationale Abkommen.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir Ihnen, an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Aktivferien AG eine faire und ausgewogene Einigung zu vermitteln. Soweit keine Ombuds-Vermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichten Sie und Aktivferien AG sich hiermit auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediations-Sitzung und verzichten zuvor auf das Beschreiten des Rechtswegs.
Rechtsverhältnis ist im Übrigen schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Seuzach zuständig. Vorbehalten bleiben vertraglich nicht abänderbare andere Gesetzesbestimmungen oder internationale Abkommen.

Wir beraten Sie gerne
+41 52 335 13 10

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CH-8472 Seuzach
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